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So verbindlich sind befristete Arbeitsverträge

Ein spannender Job, ein Vertrag für zwölf Monate und danach schaut man weiter. Klingt eigentlich ziemlich unkompliziert. Bis drei Monate später der Traumjob ausgeschrieben wird. Oder die neue Stelle doch nicht so gut passt wie erhofft. Eine rasche Kündigung liegt dann nahe – aber so einfach geht es meistens nicht.

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Martina Guillod, Dr.iur., ist als Verantwortliche Recht & HR sowie als Mitglied der erweiterten Direktion beim Freiburger Arbeitgeberverband tätig. Sie unterstützt KMU in Belangen rund um Arbeitsrecht und HR, Wirtschaft und soziale Aspekte. Sie arbeitet zweisprachig Deutsch/Französisch.
upcf.ch

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