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Vorsorge ist ein Lebensthema

Der Vorsorgeausweis liegt in diesen Tagen wieder im elektronischen Briefkasten und wird oft ungelesen abgelegt. Altersvorsorge hat Zeit, denken viele. Doch die entscheidenden Weichen stellen wir viel früher, etwa beim Jobwechsel. Wer darauf vertraut, dass es schon gut kommt, riskiert blinde Flecken mit Folgen.

Im Schweizer Vorsorgesystem wird Angestellten viel Arbeit und Entscheidungen abgenommen. Dadurch haben sie wenig Veranlassung, sich mit diesem Thema intensiver auseinanderzusetzen. Je weiter entfernt die eigene Pensionierung somit liegt, desto geringer ist das Interesse an der Vorsorge, belegen verschiedene Umfragen.

Wer Vollzeit arbeitet und immer gut verdient, kann seiner finanziellen Zukunft relativ gelassen entgegensehen. Um im Alter jedoch ein unbeschwertes Leben zu geniessen, muss man in den meisten Fällen selbst etwas tun. Deshalb sollte man sich nicht erst auf der Zielgeraden um die Pensionierung kümmern, denn dann bleibt nur noch wenig Zeit für allfällige Nachbesserungen. 

Die Stellensuche bietet eine gute Gelegenheit, sich mit der eigenen Vorsorge zu beschäftigen. Umso mehr, da sich die Pensionskassen-Lösung des bisherigen Arbeitgebers mit derjenigen des neuen vergleichen lässt. Für einen direkten Vergleich kann auch ein simulierter Vorsorgeausweis angefordert werden. 

Der Entscheid für oder gegen einen Job dürfte zwar selten allein von der Pensionskasse abhängen, Studien zeigen jedoch, dass Arbeitnehmende dem Thema bei der Stellensuche zunehmend eine grössere Bedeutung beimessen. Umgekehrt werben immer mehr Arbeitgebende mit «attraktiven Sozialleistungen». Wie attraktiv diese tatsächlich sind, lässt sich im Job-Interview mit einigen gezielten Fragen feststellen. 

Ist die Pensionskasse teilzeitfreundlich? 


Knapp 60 Prozent aller erwerbstätigen Frauen arbeiten Teilzeit, reduzieren dabei ihr Arbeitspensum stärker als der Partner oder die Partnerin oder steigen vorübergehend ganz aus dem Erwerbsleben aus. Das liegt häufig daran, dass sie nach wie vor den grösseren Teil der Familienarbeit übernehmen. Dass dies den «Bauprozess» für ein gutes Finanzpolster im Alter verlangsamt, ist den betreffenden Eltern oft zu wenig bewusst.  

Wie ermittelt sich nun der Sparbeitrag in der Pensionskasse? Basis dafür ist der koordinierte Lohn, der sich aus dem Einkommen abzüglich des Koordinationsabzugs ergibt. Dieser koordiniert die Vorsorge zwischen der AHV als Basisvorsorge und der Pensionskasse und bezieht sich auf einen Vollzeitjob. Einkommen bis zur Höhe des gesetzlichen Koordinationsabzugs, der 26 460 Franken beträgt (Stand 2026), sind durch die AHV abgesichert, das Einkommen über dieser Schwelle im Rahmen der Pensionskasse. Wird nun unabhängig vom Arbeitspensum der gesetzliche Abzug verwendet, reduziert sich das Sparpotenzial überdurchschnittlich.  

Konkret: Arbeitet eine Frau beispielsweise nach der Familiengründung 50 statt wie bis anhin 100 Prozent, halbiert sich ihr Einkommen. Ihr koordinierter Lohn dagegen reduziert sich um 75 Prozent und schmälert die BVG-Sparbeiträge dementsprechend. Ein Vergleich des koordinierten Lohns und der Sparbeiträge im Vorsorgeausweis vor und nach der Reduktion des Arbeitspensums macht das deutlich. Der Koordinationsabzug ist dort ebenfalls festgehalten. Bleiben Eltern verheiratet, lässt sich dieser Effekt auf Dauer mit steigendem Einkommen, einer späteren Erhöhung des Arbeitspensums, allfälligen Einkäufen in die Pensionskasse oder durch alternative Sparformen etwas glätten. 

Anders liegt der Fall, wenn das «Für immer und ewig» in einer Scheidung mündet. Heute wird jede vierte Ehe geschieden. Zwar werden in diesem Fall die BVG-Guthaben addiert und jeder Elternteil erhält davon 50 Prozent, aber da das gemeinsame BVG-Gut­haben tiefer ist, als wenn beide Vollzeit gearbeitet hätten, gibt es weniger zu verteilen. Das kann für Frauen im Alter zur Armutsfalle werden; vor allem, wenn die Eheleute keinen adäquaten Ausgleich für die geleistete Familienarbeit vereinbart haben.  

So oder so ist es für Teilzeitarbeitende vorteilhaft, wenn der Vorsorgeplan der Firma vorsieht, den Koordinationsabzug dem Arbeitspensum anzupassen, oder er verzichtet gänzlich auf diesen, womit der koordinierte Lohn für alle Mitarbeitenden höher ist. Noch wesentlich wichtiger ist das für Konkubinatspaare. Sie haben im Fall einer Trennung gesetzlich keinerlei gegenseitige Ansprüche, weder auf ein AHV- noch ein BVG-Splitting oder sonstige Vermögen. 

Was gilt für den Anschluss an die Pensionskasse? 


Ist das Stellenpensum tief oder geht es um eine befristete Anstellung, ist diese Frage besonders relevant. Beträgt der Lohn weniger als 22 680 Franken (Stand 2026), ist das Unternehmen gesetzlich nicht verpflichtet, die betreffende Arbeitnehmende anzuschliessen. Es kann aber auf die Eintrittsschwelle verzichten und so Löhne auch darunter versichern. Für Arbeitsverträge unter drei Monaten besteht ebenfalls keine Anschlusspflicht. Wer beispielsweise Ferien- oder Mutterschaftsvertretungen macht, sollte ein Auge darauf haben.

Welchen Anteil der Beiträge übernimmt die Firma? 


Auf der Lohnabrechnung ist der BVG-Beitrag ausgewiesen. Er setzt sich aus einem Spar- und einem Risikobeitrag zusammen. Mit dem Sparbeitrag wird das persönliche Altersguthaben vermehrt, der Risikobeitrag dient der Absicherung der Risiken Tod und Invalidität. Je nachdem ist einem nicht bewusst, dass das Unternehmen verpflichtet ist, mindestens einen BVG-Beitrag im selben Umfang zu leisten. Attraktiv ist, wenn es den grösseren Anteil des Gesamtbeitrags übernimmt. Immer mehr Arbeit­gebende entdecken das für sich, um sich positiv im Arbeitsmarkt zu positionieren, und bezahlen beispielsweise einen Anteil von 55 oder 60 Prozent.

Sieht die BVG-Lösung vor, dass die Versicherten freiwillig höhere Sparbeiträge leisten oder die Risiken Tod und Invalidität besser abgedeckt werden können? 


Solche Flexibilität ist attraktiv, weil sie eine Anpassung der beruflichen Vorsorge an die jeweilige Lebensphase ermöglicht. So lässt sich in einer Phase, in der das Einkommen höher ist und noch keine grösseren Verpflichtungen bestehen, ein Modell mit einem höheren Sparbeitrag wählen. Während der Familienphase steht hingegen vorübergehend weniger das Sparen als die Absicherung der Familie im Vordergrund, der sich mit der Wahl eines Modells mit einer höheren Absicherung bei Tod oder Invalidität Rechnung tragen lässt.

Antworten auf all diese im Text gestellten Fragen können sich Arbeitnehmende von ihrer Ansprechperson im Unternehmen beziehungsweise der betreffenden Pensionskasse geben lassen. Was es darüber hinaus zu beachten gilt: Um sich ein Gesamtbild der Vorsorge zu machen, sind zusätzlich die AHV und allfällig privat angesparte oder geerbte Vermögen relevant.  

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Corin Ballhaus ist Vorsorgepraktikerin im Nebenamt. Ihr Credo: Frauen sollen ihren Lebensweg auch durch die Finanzbrille sehen. Zusammen mit der Finanz-Podcasterin «Miss Finance» Angela Mygind hat sie das Workbook «Mein Geld im Griff» (2025, Beobachter Edition) publiziert. Ihre Berufslaufbahn startete sie einst als Direktionsassistentin bei einer Bank, war Wirtschaftsredaktorin und ist heute selbständige Kommunikationsberaterin

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